Absenzenregelung
Absenzenregelung
Absenzen werden im Zeugnis vermerkt.
Die Schülerinnen und Schüler sind eigenverantwortlich dafür besorgt, den durch Absenzen verpassten Schulstoff nachzuarbeiten. Verpasst eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung, ist diese am Tag des Wiedererscheinens oder in Absprache mit der betreffenden Lehrperson nachzuholen.
Unvorhersehbare Absenzen (Krankheit…)
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei der Klassenlehrperson ab.
Vorhersehbare Absenzen (Arzttermin, Sportdispens…)
Die Schülerin oder der Schüler zeigt der betreffenden Lehrperson, sowie der Klassenlehrperson vorgängig die Terminbestätigung des Arztes oder das Arztzeugnis.
Passive Teilnahme am Sportunterricht
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen kann, wird ein Zettel mit der Begründung geschrieben und mit der Unterschrift der Eltern versehen. Dieser Zettel wird der Sportlehrperson vorgewiesen.