Schulordnung

Schulordnung

Rechte und Pflichten

Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, den Lehrpersonen oder der Schulleitung Wünsche, Anregungen und Beschwerden zu unterbreiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich zum Unterrichtsbeginn zu erscheinen, 
 die Hausaufgaben sind gemacht. Das Erledigen der Hausaufgaben und die aktive Teilnahme am Unterricht sind Voraussetzungen für gelingendes Lernen.